VAT Compliance in der EU
Für Unternehmen mit Sitz in der EU
Fernabsatz
Wenn Ihre Verkäufe an Kunden in anderen EU-Ländern den Schwellenwert von 10.000 € für Fernverkäufe überschreiten.
Lokaler Bestand
Wenn Waren in einem EU Land gelagert werden.
Für Nicht-EU Unternehmen
Alle Verkäufe über 150€
Ab der ersten Transaktion mit einem EU-B2C-Kunden müssen Sie die Umsatzsteuer erheben und melden.
Lagerort
Lagerung von Waren in einem EU-Land für eine schnellere Lieferung.
Verkauf außerhalb von Online-Marktplätzen
Wenn Sie außerhalb von Online-Marktplätzen verkaufen, müssen Sie sich möglicherweise im Zielland für die Umsatzsteuer registrieren lassen, es sei denn, Sie sind im OSS-System registriert.